Entsorgungsfachbetrieb seit 2008!
Die AKS GmbH Halle ist Mitglied der Entsorgergemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (EdDE) und lässt sich jährlich zum Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren.
Die EdDE überprüft die Zuverlässigkeit und Fachkompetenz ihrer Mitgliedsbetriebe mit Hilfe von externen Sachverständigen und EdDE-Prüfdokumenten vor Ort. Bei nachgewiesener Erfüllung aller Anforderungen wird den Mitgliedsbetrieben das begehrte Überwachungszertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“ sowie das Überwachungszeichen erteilt.
Die EdDE-Zertifizierung erfüllt höchste Ansprüche an Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Mitgliedsbetriebes. Die §§ 56 und 57 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) bilden den Rechtsrahmen zur freiwilligen Entsorgungsfachbetriebezertifizierung in der Bundesrepublik Deutschland.
Im KrWG werden der Begriff „Entsorgungsfachbetrieb“ definiert und rechtlich geschützt, sowie die beiden zulässigen Zertifizierungswege über einen zustimmungspflichtigen Einzelüberwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation oder über die Mitgliedschaft in einer behördlich anerkannten Entsorgergemeinschaft aufgezeigt.
Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) beschreibt detailliert Anforderungsprofil, Überwachungsverfahren und Anerkennungskriterien.
Die EfbV stellt hohe Anforderungen insbesondere an:
- die Zuverlässigkeit, Fach- und Sachkunde des gesamten Betriebspersonals
- die betriebliche Organisation, personelle und technische Ausstattung
- die Dokumentation der abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten des Betriebs
- den betrieblichen Versicherungsschutz
- das Vorliegen aller erforderlichen behördlichen Entscheidungen einschließlich
- Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen sowie der Erfüllung damit verbundener
- Auflagen oder Nebenbestimmungen