Fachverband Textilrecycling

Die 130 Mitgliedsunternehmen im Fachverband Textilrecycling, darunter kleine und mittelständische Betriebe ebenso wie europäische Marktführer, engagieren sich in der Erfassung, Sortierung, Verwertung sowie im Handel und sind kompetente Ansprechpartner für Kommunen, Institutionen und Organisationen. Branchenvertreter, Referenten aus Politik, Wirtschaft, Beratung und angrenzenden Industriezweigen treffen sich beim jährlich stattfindenden Internationalen Alttextiltag. Die bvse-Tagung hat sich zu der zentralen Tagung zum Thema Textilrecycling entwickelt.

Die Mitgliedsfirmen, also auch die AKS GmbH Halle, verpflichten sich zur Einhaltung der folgenden Leitlinien:

LEITLINIEN FÜR DAS TEXTILRECYCLING

  • Die Mitgliedsfirmen im Fachverband Textilrecycling verpflichten sich, nur nach Einholung erforderlicher Genehmigungen, Altkleidercontainer aufzustellen. Zudem verbürgen sie sich für korrekte und eindeutige Angaben zur Sammlung auf den Containern (Kontaktdaten, Zweck der Sammlung). Des Weiteren unterstützen sie die Kommunen beim Vorgehen gegen die Aufstellung illegaler Container aktiv, indem sie die Kommunen bei Kenntnis über den jeweiligen Standort unmittelbar informieren und gemeinsame Konzepte für künftige Sammlungen erarbeiten.
  • Die Mitgliedsfirmen im Fachverband Textilrecycling distanzieren sich vom Ankauf und der Verwertung von Sammelware, wenn ihnen die Kenntnis vorliegt, dass die Ware aus illegalen Sammlungen stammt oder der Ursprung der Ware nicht eindeutig ist.
  • Die Mitgliedsfirmen im Fachverband Textilrecycling erteilen Auskunft über Exportwege und Importländer. Der Verkauf von Sammelware in europäische und außereuropäische Länder erfolgt grundsätzlich nur an Sortierbetriebe mit fachlicher Kompetenz. Damit stellen die Mitgliedsfirmen sicher, dass die Alttextilien sachgemäß und umweltverträglich verwertet werden.
  • Die Mitgliedsfirmen im Fachverband Textilrecycling gewährleisten die Einhaltung von Importverboten oder -beschränkungen und anderer Schutzbestimmungen sowie aller Zollvorschriften.
  • Die Mitgliedsfirmen im Fachverband Textilrecycling setzen die Rangfolge der 5-stufigen Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG um. Die Abfallvermeidung durch Wiederverwendung der Gebrauchtbekleidung (Second Hand) hat für sie oberste Priorität. Außerdem stellen sie eine stoffliche Verwertung nicht mehr tragfähiger Bekleidung auf dem jeweiligen Stand der Technik sicher und setzten sich für die Aufrechterhaltung der Verwertungsquote von Alttextilien von mehr als 90% ein.

Mehr Infos erhalten Sie auf https://www.bvse.se/fachverband-textilrecycling.